Wahlarztsystem Dr. Verena Tögl, Privatleistungen Dr. Christian Tögl
Da für die Ordination Dr. Verena Tögl keine Kassenverträge bestehen, kann nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden. Es kann daher auch keine Krankschreibung durchgeführt werden Jeder Patient erhält eine Rechnung, um sie bei seiner Krankenversicherung einzureichen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden für gewöhnlich 80 % der Summe vergütet (KFA 100 %), die ein Kassenarzt für die erbrachten Leistungen erhalten würde. Falls Sie im selben Quartal (gilt für Gebietskrankenkassen) resp. im selben Monat (gilt für "kleine Kassen") bereits einen Kassenarzt für Allgemeinmedizin konsultiert haben, leisten die Kassen keinen Kostenersatz für den zusätzlichen Besuch eines Wahlarztes.
Akupunktur, Raucherberatung, etc. sowie Fotofinder Bodymapping, kosmetische Eingriffe wie Lasertherapie, Faltenbehandlung, Behandlung mit Botulinumtoxin, Verödung von Besenreisern oder Peelings sind private Leistungen, deren Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Die Bezahlung ist bar oder per Bankomatkasse möglich.